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   VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439   

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VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439 (https://dejure.org/2010,18320)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.10.2010 - 22 CS 10.439 (https://dejure.org/2010,18320)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Oktober 2010 - 22 CS 10.439 (https://dejure.org/2010,18320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Insolvenzverwalter als Adressat einer abfallrechtlichen bzw. wasserrechtlichen Anordnung;Aufrechterhaltung eines Verwaltungsakts auf Grund anderer Rechtsgrundlagen;Ordnungspflicht des Insolvenzverwalters auf Grund der tatsächlichen Sachherrschaft über ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bei Ungeeignetheit der angewandten Rechtsgrundlage und Geeignetheit einer anderen Rechtsgrundlage unter Beibehaltung der den Bescheid rechtfertigenden Gründe; Begründung eines Abfallbesitzes i.S.d. § 3 Abs. 6 Kreislaufwirtschafts- und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bei Ungeeignetheit der angewandten Rechtsgrundlage und Geeignetheit einer anderen Rechtsgrundlage unter Beibehaltung der den Bescheid rechtfertigenden Gründe; Begründung eines Abfallbesitzes i.S.d. § 3 Abs. 6 Kreislaufwirtschafts- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 58
  • BeckRS 2010, 55989
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2009 - 7 ME 55/09

    Abfallrechtliche Entsorgungspflicht des Insolvenzverwalters unabhängig von der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439
    Bei der Auswahl des Pflichtigen spielen insbesondere die Grundsätze der Effektivität und der Zumutbarkeit, das Verursacherprinzip oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine Rolle (vgl. OVG Lüneburg vom 3.12.2009 NJW 2010, 1546/1547, m.w.N.).

    Die Kündigung wurde damit erst nach dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage hier maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Bescheids vom 1. Dezember 2009 wirksam (vgl. OVG Lüneburg vom 3.12.2009 NJW 2010 1546/1547).

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439
    Die tatsächliche Herrschaftsbeziehung zu den Abfällen muss sich von derjenigen beliebig anderer Personen unterscheiden (BVerwG vom 11.12.1997 DVBl 1998, 336).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439
    Erweist sie sich aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt i.S. des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG vom 31.3.2010 NVwZ-RR 2010, 636).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439
    Eine nachträgliche erstmalige Ermessensausübung durch das Landratsamt war damit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausgeschlossen (vgl. BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470/471).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439
    Für die Massebefangenheit eines solchen Grundstücks genügt vielmehr auch dessen tatsächliche Inanspruchnahme für die Insolvenzmasse in der Weise, als darauf Gegenstände des Gemeinschuldners - wie hier die Papierschlamm- und Spuckstoffhalden - gelagert werden, die der Verwaltungsbefugnis des Antragstellers unterliegen (vgl. BGH vom 5.10.1994 BGHZ 127, 156/161).
  • BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06

    Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439
    Als Verhaltensstörer kann aber nicht in Anspruch genommen werden, wer die Beseitigung des ordnungswidrigen Zustands einer Sache unterlässt, die in seinem Eigentum oder in seiner Sachherrschaft steht (vgl. BVerwG vom 31.3.2006 BayVBl 2007, 282/283).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439
    Die Sachherrschaft an einem Grundstück vermittelt die tatsächliche Gewalt über die dort lagernden Gegenstände, sofern das Grundstück nicht aufgrund von Betretungsrechten allgemein zugänglich ist (BVerwG vom 22.7.2004 NVwZ 2004, 1360 f.).
  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 22 B 16.2099

    Ermessensfehler bei Störerauswahl

    Der Fehler bei der Störerauswahl wäre nur dann unschädlich, wenn das Ermessen dahingehend auf Null reduziert gewesen wäre, dass das Ergebnis der Ermessensausübung - also die angefochtene Verpflichtung der Kläger - auch ohne die Defizite der Entscheidungsfindung dasselbe hätte sein müssen, oder wenn offensichtlich ist, dass der Fehler die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2010 - 22 CS 10.439 - BayVBl 2011, 762, juris, Rn. 14).
  • VG Magdeburg, 03.12.2013 - 2 A 232/11

    Insolvenzverwalter als Betreiber einer Anlage und zur Entsorgung von Abfall

    Er erfordert auch keine wesentlich anderen oder zusätzlichen Ermessenserwägungen (so auch BayVGH, U. v. 18.10.2010 - 22 CS 10.439 -, juris Rn. 12 ff.; U. v. 04.05.2005 - 22 B 99.2208 -, juris).

    Dessen ungeachtet dürfte vorliegend hinsichtlich der Störerauswahl auch von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen sein (vgl. unten unter 3.c.), so dass auch diesem Grund kein Fehlerhafter Nichtgebrauch des Auswahlermessens durch den Beklagten vorliegt (so auch BayVGH, U. v. 18.10.2010 - 22 CS 10.439 -, juris Rn. 14).

    Die Sachherrschaft an einem Grundstück vermittelt die tatsächliche Gewalt über die dort lagernden Gegenstände, sofern das Grundstück nicht aufgrund von Betretungsrechten allgemein zugänglich ist (BVerwG, U. v. 11.12.1997 - 7 C 58/96 -, juris; U. v. 22.07.2004 - 7 C 17/03 -, juris; BayVGH, U. v. 18.10.2010 - 22 CS 10.439 -, juris).

    Im Hinblick darauf liegt es von vornherein auf der Hand, dass ein Vorgehen gegen diese Pflichtige wegen deren fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (vgl. § 17 InsO) keinen Erfolg verspricht (vgl. BayVGH, U. v. 18.10.2010 - 22 CS 10.439 -, juris, danach liegt sogar eine Ermessensreduzierung auf Null vor).

  • VG Düsseldorf, 21.06.2018 - 17 K 2012/17

    Definition des Betreibers einer Abfalldeponie; Anforderdungen an die

    Der Ermessensfehler fiele nur dann nicht ins Gewicht, wenn infolge einer Ermessensreduzierung auf Null alleine die jetzt angefochtene Entscheidung hätte ergehen können (a)), vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. November 2012 - 16 A 85/09 -, juris Rn. 51ff.; BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 22 CS 10.439 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl., § 40 Rn. 98, oder der Ermessenfehler geheilt wurde (b)).

    a) Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung auf Null, also ein Sachverhalt, bei dem nach Lage der Dinge angesichts der besonderen Umstände des konkreten Falles von vornherein jede andere Entscheidung als die von der Beklagten getroffene ermessenfehlerhaft wäre, vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 22 CS 10.439 -, juris Rn. 14 m.w.N., bestehen nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2012 - 16 A 85/09

    Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Anordnung nach § 9 Abs. 2

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 22 CS 10.439 , juris, Rdnr. 14 (= BayVBl. 2011, 762); Ruffert, a. a. O., Rdnr. 53.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2017 - 10 S 1972/17

    Testamentsvollstrecker als Besitzer des zum Nachlass gehörenden Abfalls

    Als Abfallbesitzer wird der Insolvenzverwalter dabei nicht bereits mit seiner Bestellung, sondern erst ab der tatsächlichen Besitzergreifung angesehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.07.2004 a. a. O. und vom 23.09.2004 - 7 C 22/03 - BVerwGE 122, 75; BayVGH, Beschluss vom 18.10.2010 - 22 CS 10.439 - BayVBl 2011, 762).
  • VG München, 21.01.2016 - M 17 K 14.5755

    Beseitigung von Bauschutt - Störerauswahl

    Dabei können Gesichtspunkte wie Effektivität, Zumutbarkeit, Verursachung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eine Rolle spielen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2015 - 20 CS 15.56 - juris Rn. 12; B.v. 18.10.2010 - 22 CS 10.439 - juris Rn. 15, BayVBl 2011, 762).
  • OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22

    Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Abfallbesitz; Grundstück;

    Im Übrigen ist das Abfallrecht, wie das Ordnungsrecht insgesamt, vom Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr geprägt, hier in Gestalt der Effektivität der Abfallbeseitigung (vgl. zu diesem Grundsatz als ermessensleitender Gesichtspunkt z. B. BayVGH, Beschl. v. 18. Oktober 2010 - 22 CS 10.439 -, juris Rn. 15; NdsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2009 - 7 ME 55/09 -, juris Rn. 9; Beckmann in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Losebl., § 62 KrWG Rn. 25).
  • VG Schleswig, 02.09.2020 - 6 B 16/20

    Vattenfall muss Fischtreppe in Geesthacht vorerst nicht instand setzen

    Der Ermessensausfall wäre nur dann unschädlich, wenn das Ermessen dahingehend auf Null reduziert gewesen wäre, dass das Ergebnis der Ermessensausübung - also die angefochtenen Anordnungen gegenüber der Antragstellerin - auch ohne die Defizite der Entscheidungsfindung dasselbe hätte sein müssen, oder wenn offensichtlich ist, dass der Fehler die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. VGH München, Urteil v. 30.1.2018 - 22 B 16.2099, NVwZ-RR 2018, 606, 611, beck-online; VGH München, BayVBl 2011, 762 = BeckRS 2010, 55989; vgl. auch BVerwG vom 3.10.1988 Buchholz 316 § 40 VwGO Nr. 8).

    Dies ist dann der Fall, wenn nach Lage der Dinge angesichts der besonderen Umstände des konkreten Falls jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre; in einem solchen Fall ist die Entscheidung der Behörde - trotz des sonst bestehenden Ermessensspielraums - rechtlich zwingend vorgezeichnet, so dass für behördliche Ermessenserwägungen kein Anlass besteht (vgl. VGH München Beschluss v. 18.10.2010 - 22 CS 10.439, BeckRS 2010, 55989 Rn. 14, beck-online).

  • VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.00032

    Abfallbeseitigung; Vollstreckung; Adressat; Verantwortlicher

    Die Störerauswahl ist dabei nach den Kriterien der Effektivität, der Zumutbarkeit, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Verursacherprinzip vorzunehmen (vgl. BayVGH v. 18.10.2010 - 22 CS 10.439 - Rn 15 = BayVBl 2011, 762).
  • VGH Bayern, 08.09.2015 - 20 CS 15.1502

    Abfallrechtliche Anordnung; unbegründete Beschwerde im Eilverfahren; Beseitigung

    Sie ist nach den Kriterien der Effektivität, der Zumutbarkeit, der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Verursacherprinzip vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2015, 20 CS 15.56; v. 18.10.2010, 22 CS 10.439 = BayVBl 2011, 762).
  • VGH Bayern, 20.02.2015 - 20 CS 15.56

    Einbringen von teerhaltigem Material (Straßenaufbruch) als Fundationsschicht

  • VG München, 06.07.2015 - M 17 S 15.557

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Beseitigung von kontaminiertem

  • VGH Bayern, 21.06.2011 - 22 ZB 11.385

    Auf Bodenschutzrecht gestützte Anordnung einer kreisfreien Stadt an Miteigentümer

  • VGH Bayern, 01.12.2021 - 15 ZB 21.1596

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren gegen eine

  • VGH Bayern, 18.07.2012 - 22 ZB 11.2060

    Gebührenerhebung für Kehr- und Überprüfungstätigkeiten eines

  • VG Köln, 22.12.2023 - 9 K 1267/20
  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.759

    Verwaltungsgebühren für die regelmäßige Überwachung von immissionsschutzrechtlich

  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 22 BV 11.757

    Verwaltungsgebühren; Grundgebühr und Erhöhungsgebühr; Orientierung an einem

  • VG Schleswig, 21.11.2019 - 12 A 193/17

    Widerruf eines Professorentitels nach Verurteilung wegen Untreue

  • VG Düsseldorf, 22.06.2015 - 3 K 3381/13

    Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalter zur Erfüllung der

  • VG Ansbach, 12.02.2020 - AN 9 K 18.01359

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung, Sanierungsziel, fehlerhafte

  • VG Ansbach, 07.05.2012 - AN 9 S 12.00638
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